Hallo Lucille
Das Zwischenzeugnis wird wohl etwas anders geregelt.
Auf der von dir empfohlenen Seite steht zumindest folgendes:
Ausdenken könnte man sich wahrscheinlich immer einen Grund. Der deutliche Vorteil aber ist, dass sich das Arbeitszeugnis nicht zu sehr vom Zwischenzeugnis unterscheiden darf . Lohnt sich also definitiv.
Aktueller Stand ist, dass ich ein Zeugnis vorgefertigt und durch meinen Abteilungsleiter habe abnicken lassen. Freundlicherweise schaut die Gruppenleiterin vom Personalbüro auch noch mal darüber. Sie wollte es sich heute zumindest mit der Kollegin zu Gemüte führen, die sonst immer die Zeugnisse schreibt.
Im Endeffekt habe ich mir wohl aber zu viel Arbeit gemacht, da es hier wohl so gehandhabt wird, dass die Abteilungsleiter einen Fragebogen für die Benotung bekommen, lediglich die Tätigkeiten hinzugefügt werden und dann mit einem Programm ein "Standard"-Zeugnis geschrieben wird.
Mal schauen was jetzt noch alles kommt.
Leider ist IT auch nicht immer gleich IT. Als Anwendungsentwickler sind die Chancen nicht so gut wie für studierte Fachkräfte. Deswegen wäre ich froh, wenn ich hier noch bleiben kann und sich die Firma wieder berappelt.
Erneut vielen Dank
Beste Grüße
Sebastian
Du hast jederzeit das ausdrückliche Recht, ein Zwischenzeugnis
zu verlangen.
Das Zwischenzeugnis wird wohl etwas anders geregelt.
Auf der von dir empfohlenen Seite steht zumindest folgendes:
Das Zwischenzeugnis
Für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es keine gesetzliche Grundlage. Wenn Sie eines wünschen, dann müssen Sie Ihrem Arbeitgeber daher den Grund angeben. Aus der Rechtprechung haben sich aber die nachstehenden Gründe für einen Anspruch herausgebildet:
- bei einem Wechsel der direkten Führungskraft
- wenn Sie sich innerhalb des Unternehmens in einen anderen Unterstellungsbereich wechselt
- wenn Sie sich sich anderweitig bewerben möchten oder müssen
- wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung ankündigt
- bei Insolvenz oder einem Betriebsübergang
- bei einer voraussichtlich längeren Unterbrechung oder längerem Ruhen des Arbeitsverhältnisses z.B. Elternzeit oder Sabatical
- wenn Sie eine Fortbildung beabsichtigen bei der Sie praktische Tätigkeiten nachweisen müssen
- bei einem Kreditantrag zur Vorlage bei einer Bank/Sparkasse.
Ausdenken könnte man sich wahrscheinlich immer einen Grund. Der deutliche Vorteil aber ist, dass sich das Arbeitszeugnis nicht zu sehr vom Zwischenzeugnis unterscheiden darf . Lohnt sich also definitiv.
Aktueller Stand ist, dass ich ein Zeugnis vorgefertigt und durch meinen Abteilungsleiter habe abnicken lassen. Freundlicherweise schaut die Gruppenleiterin vom Personalbüro auch noch mal darüber. Sie wollte es sich heute zumindest mit der Kollegin zu Gemüte führen, die sonst immer die Zeugnisse schreibt.
Im Endeffekt habe ich mir wohl aber zu viel Arbeit gemacht, da es hier wohl so gehandhabt wird, dass die Abteilungsleiter einen Fragebogen für die Benotung bekommen, lediglich die Tätigkeiten hinzugefügt werden und dann mit einem Programm ein "Standard"-Zeugnis geschrieben wird.
Mal schauen was jetzt noch alles kommt.
Leider ist IT auch nicht immer gleich IT. Als Anwendungsentwickler sind die Chancen nicht so gut wie für studierte Fachkräfte. Deswegen wäre ich froh, wenn ich hier noch bleiben kann und sich die Firma wieder berappelt.
Erneut vielen Dank
Beste Grüße
Sebastian