Hortensie
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AW: Kindesunterhalt
Hi Niki,
das verstehe ich nicht ganz, wenn er nicht zahlt und das Kind unter 18 ist, kannst du doch zum Jugendamt gehen. Das hat doch nichts damit zu tun, dass du wieder verheiratet bist. Es sei denn, du hast so viel Geld, welches angerechnet wird. Das Jugendamt fordert dann doch von beiden Elternteilen die Einkommensverhältnisse darzulegen... oder bin ich verkehrt?
Eberesche
Hi Niki,
das verstehe ich nicht ganz, wenn er nicht zahlt und das Kind unter 18 ist, kannst du doch zum Jugendamt gehen. Das hat doch nichts damit zu tun, dass du wieder verheiratet bist. Es sei denn, du hast so viel Geld, welches angerechnet wird. Das Jugendamt fordert dann doch von beiden Elternteilen die Einkommensverhältnisse darzulegen... oder bin ich verkehrt?
Wieso bist du so genau informiert?europe schrieb:Der Vater hat nun wieder einen Arbeitsplatz, was mich natürlich freut.Für die Rückstände zahlt er ganz, ganz kleine Raten.
Inzwischen wohnt er mit seiner Lebensgefährtin auch zusammen.
Der Selbstbehalt wurde aber NICHT herab gesetzt. Das kann ich nur beim Gericht beantragen. Er fährt nun LKW, und bekommt zusätzlich auch noch gut Spesen. Mich ärgert das wahnsinnig.
Bei einem Nettoeinkommen von ca 1300,00 + ca 300,00 Spesen kann er nicht den vollen Unterhalt zahlen???????...
Der Unterhalt ist doch über das Gericht geregelt, da hat man doch einen Titel. Wenn er nicht pünktlich zahlt, kannst du doch vollstrecken. Das Jugendamt bei euch regt mich jetzt schon auf. Drohe ihm doch damit, dass du wieder pfänden lässt, wenn das Geld nicht pünktlich kommt, meist wirkt das. Er hat ja einen neuen Arbeitgeber, da kommt das nicht so gut. Einen Versuch wäre es doch wert.europe schrieb:Unterhalt, wenn er gezahlt wird, kommt Wochen später.
Das JA meinte, ich soll doch froh sein, wenn er überhaupt zahlt.
Bekommst du keine Beihilfe zu den Gerichtskosten?europe schrieb:Und wenn ich jetzt wieder Gericht und einen Rechtsanwalt beauftrage kommen ja auch wahnsinnige Kosten auf mich zu.
Eberesche