Hallo Micha,
ich find jedenfalls - auch seitens Deiner "noch Frau" gut - dass es keine Rumeierei mehr gibt. Es ist alles konkret und greifbar. Das gibt, wenn auch schmerzlich, Sicherheit im Handeln.
Ich glaube nicht, dass sie eine Chance hat, das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu bekommen. Ihr Anwalt wird natürlich alles machen, einklagen, was sie will. Dafür ist er da, dafür wird er bezahlt. Das sagt aber überhaupt noch nichts über die Erfolgschancen seiner Aktivitäten aus.
In der Regel wird immer ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder verfügt. Es sei denn, ein Elternteil lässt gravierende Zweifel an seiner Fähigkeit mit den Kindern umzugehen aufkommen. Das dürfte, soweit Du Dich hier vorgestellt hast, bei Dir mit Sicherheit nicht der Fall sein. Das gemeinsame Sorgerecht wird sogar verfügt, wenn sich die Eltern darauf verständigt haben, dass nur einer das Sorgerecht haben soll. Es gibt immer Rennereien bei gemeinsamem Sorgerecht, da immer beide Unterschriften auf Formulare müssen, Ausweise, Konten, Schulwechsel, Ausbildung.... Da ist alleiniges Sorgerecht praktischer, wenn man sich einig ist und nicht noch um den Umgang streitet.
Umgangsrecht ist, soweit ich richtig informiert bin, nämlich noch eine andere Baustelle. Auch wenn einer das Sorgerecht allein hat, hat der andere Elternteil in der Regel ein Umgangsrecht, welches beinhaltet, dass er seine Kinder jedes zweite Wochenende mit Übernachtung bei sich haben kann. Das kann der andere Elternteil ihm nicht verwehren - immer mit Einschränkungen, wenn es dafür Gründe gibt. Aber die legt nicht das Elternteil fest, sondern das Jugendamt oder so.
Du könntest Dich jedoch beraten lassen, ob Du eine Chance hast, das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu bekommen. Damit wird dann der regelmäßige Aufenthalt in Deinem Haushalt festgelegt.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass Deine Frau, obwohl sie selbst diejenige ist, die die Trennung angestrebt hat, sich dennoch so unfair verhält. Im Prinzip hat sich gar kein Recht, den Haushalt so komplett für sich zu beanspruchen. Das ist ziemlicher Wildwuchs da bei Euch, aber Du willst Dich nicht streiten, was ich auch gut verstehen kann.
Halte uns ruhig auf dem Laufenden, wie es bei Dir weitergeht, insbesondere mit dem Umgangsrecht mit den Kindern. Das kannst Du wirklich, unabhängig von Scheidungsfragen sofort - ich meine sofort - von einem Anwalt regeln lassen.
L.G.
Timmi
ich find jedenfalls - auch seitens Deiner "noch Frau" gut - dass es keine Rumeierei mehr gibt. Es ist alles konkret und greifbar. Das gibt, wenn auch schmerzlich, Sicherheit im Handeln.
Ich glaube nicht, dass sie eine Chance hat, das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu bekommen. Ihr Anwalt wird natürlich alles machen, einklagen, was sie will. Dafür ist er da, dafür wird er bezahlt. Das sagt aber überhaupt noch nichts über die Erfolgschancen seiner Aktivitäten aus.
In der Regel wird immer ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder verfügt. Es sei denn, ein Elternteil lässt gravierende Zweifel an seiner Fähigkeit mit den Kindern umzugehen aufkommen. Das dürfte, soweit Du Dich hier vorgestellt hast, bei Dir mit Sicherheit nicht der Fall sein. Das gemeinsame Sorgerecht wird sogar verfügt, wenn sich die Eltern darauf verständigt haben, dass nur einer das Sorgerecht haben soll. Es gibt immer Rennereien bei gemeinsamem Sorgerecht, da immer beide Unterschriften auf Formulare müssen, Ausweise, Konten, Schulwechsel, Ausbildung.... Da ist alleiniges Sorgerecht praktischer, wenn man sich einig ist und nicht noch um den Umgang streitet.
Umgangsrecht ist, soweit ich richtig informiert bin, nämlich noch eine andere Baustelle. Auch wenn einer das Sorgerecht allein hat, hat der andere Elternteil in der Regel ein Umgangsrecht, welches beinhaltet, dass er seine Kinder jedes zweite Wochenende mit Übernachtung bei sich haben kann. Das kann der andere Elternteil ihm nicht verwehren - immer mit Einschränkungen, wenn es dafür Gründe gibt. Aber die legt nicht das Elternteil fest, sondern das Jugendamt oder so.
Du könntest Dich jedoch beraten lassen, ob Du eine Chance hast, das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu bekommen. Damit wird dann der regelmäßige Aufenthalt in Deinem Haushalt festgelegt.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass Deine Frau, obwohl sie selbst diejenige ist, die die Trennung angestrebt hat, sich dennoch so unfair verhält. Im Prinzip hat sich gar kein Recht, den Haushalt so komplett für sich zu beanspruchen. Das ist ziemlicher Wildwuchs da bei Euch, aber Du willst Dich nicht streiten, was ich auch gut verstehen kann.
Halte uns ruhig auf dem Laufenden, wie es bei Dir weitergeht, insbesondere mit dem Umgangsrecht mit den Kindern. Das kannst Du wirklich, unabhängig von Scheidungsfragen sofort - ich meine sofort - von einem Anwalt regeln lassen.
L.G.
Timmi