Zum ersten muss er nachweisen, wofür der Betrag gewesen ist, den mein Vater ihm angeblich schuldet. Und wenn es sich um Arbeitsstunden handelt, dann muss er es angeben und versteuern als Hartz IV Empfänger.
Sollte der Käufer bestätigen, dass er sich Teile der Einrichtung angeeignet hat und somit der Kaufpreis gemindert wurde, kann es, wenn überhaupt zu einer Gegenrechnung kommen, in diesem Falle, würde er meinem Vater noch Geld schulden.
Weiterhin ist das Schuldanerkennungsformular falsch ausgefüllt und eine Unterschrift fehlt.