Wieviel Taschengeld

Hallo Cornelia,

wichtig wäre, was Du alles davon bestreiten musst. Denn 30 € im Monat sind eben nicht gerade viel.

@ Ereschkigal,

klar der Geldbeutel der Eltern spielt eine große Rolle, aber alles, was hier bisher stand, ist jenseits von Luxus. Wenn dann über das Taschengeld berechtigte Ansprüche sind, eben wie Klassenfahrten, teure Arbeitsmaterialien, dann muss man doch sowieso nochmal in die Tasche langen. Gerade, wenn das Taschengeld auf Kante genäht ist.

Die Idee mit KG, Unterhalt sich an Miete und Haushalt zu beteiligen íst auch sehr interessant. Hast Du für die Beteiligung einen Schlüssel angesetzt? Meine Tochter hatte sofort die Idee, dass man damit doch ggf. ausziehen könnte :)

Ich denke, dass es für ein eigenen Hausstand bei weitem zu wenig wäre. Vielleicht eine WG, hm?

L.G.
Timmi
 
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Hallo

Ich finde diese Unterhaltung sehr interessant, weil ich auch schon oft darüber nachgedacht habe.
Meine Tochter bekommt heute, sie ist 15 Jahre, 40 Euro Taschengeld plus 15 Euro von ihrer Oma. Sie kommt sehr gut damit klar und es reicht fast den ganzen Monat.
Sie kauft davon aber auch alles, was sie so braucht für sich (Telefonkarte, Kino u.s.w.)
Zusätzlich bekommt sie noch 40 Euro Klamottengeld. Ich habe vor 1 Jahr damit aufgehört, ihr ihre Anziehsachen zu kaufen.
Diese Regelung klappt sehr gut bei uns.

Gruß Andra
 
Hallo Andra,

da liegt sie mit meiner Tochter gleich, :rolleyes: aber bei ihr hat es am Anfang auch besser gereicht.
Viel Anzuziehen kauft sie sich nicht. Ich habe versucht, bzw. empfohlen, sie solle sich einen festen Teil für Sachen reservieren, den sie dann auch nicht ausgibt und evt. für größere Sachen hat. Dachte auch an ca. 40 €. Das hat aber nicht funktioniert. Bei ihr reißen insbesondere die Geburtstagüberraschungen für Freunde oder Verwandte, oder Weihnachten immer große Löcher in die Kasse. Wenn ich da viel dazuschustern würde, wäre das ganze System im Eimer. Ich kritisieren dann eher an den Maßstäben. Wer kein eigenes Geld hat, von dem können doch auch keine großen Geschenke erwartet werden. Die Mädels sollen zusammenlegen etc...
Kino passiert weniger, dafür 1 bis 2 mal die Woche ins Cafè, sind auch schon 10 € pro Woche. Es sind die Gewohnheiten in der Gruppe, die dann jeden das Gleiche kosten, obwohl keiner eigenes Geld hat. Die gehen alle noch zur Schule. Aber die Zeiten haben sich geändert. Es gehört hier in Berlin einfach zur Kultur. Ist auch besser als draußen abzuhängen und Bier aus der Kaufhalle zu trinken.

Finde ich interessant, dass die Oma was dazu gibt. Bei uns gibt es zu Geburtstagen und Weihnachten inzwischen Geld von den Großeltern. Es ist zwar nicht so was Liebes, aber die Teenies können es brauchen. Und die Oma langt doch in die ganz falsche Ecke, wenn es um Geschmack geht. Meine traut sich dann immer nicht zu sagen, wenn sie etwas nicht mag.

Mit den Sachen, dass hat bei uns auch so ab 15 nicht mehr geklappt. Sie guckte immer traurig, wenn ich mir was gekauft habe. Oft war ich dann ganz erstaunt, was ihr so gefällt. Hätte ich für sie nie gekauft. Dann hatte sie letztlich wirklich kaum noch tragbare Sachen im Schrank, wir waren eben auch selten zusammen unterwegs, dass etwas für sie abfallen konnte. Jedenfalls kam die neue Regelung ihr sehr recht. Mit so etwas hatte sie nicht gerechnet. Habe ich zu ihrem 16. Geburtstag richtig offiziell gemacht. Mit kleiner Kasse und Büchlein(Das träumt eher vor sich hin...).

L.G.
Timmi
 
Liebe Timmi,

timmi schrieb:
Die Idee mit KG, Unterhalt sich an Miete und Haushalt zu beteiligen íst auch sehr interessant. Hast Du für die Beteiligung einen Schlüssel angesetzt? Meine Tochter hatte sofort die Idee, dass man damit doch ggf. ausziehen könnte :)

Ich denke, dass es für ein eigenen Hausstand bei weitem zu wenig wäre. Vielleicht eine WG, hm?

Ich habe einfach die Ausgaben der Familie ungefähr umgerechnet, 100 Euro Lebensmittel, 1/3 der Miete, einen Teil der Telefon- und Internetkosten, Versicherungen umgelegt und Stromkosten. Also eben alle Kosten, die ich auch bezahle und die Dinge von denen er profitiert.

Bei meinem Sohn hat sich die Frage nicht gestellt. Aber ich kam übers Jugendamt auf die Idee. die haben im regelmäßigen Abständen den Unterhalt ausgerechnet und mit 18 mitgeteilt, daß sie dafür nicht mehr zuständig sind, sondern das Kind das Geld selbst kriegen und "einklagen" muß. Auf diesen Brief hin habe ich darüber nachgedacht und dann die entsprechenden Sätze festgelegt. Aber wenn mein Sohn eine Woche nicht da ist, bekommt er diese Woche seine Essenkosten ausbezahlt. Er ist damit einverstanden und wir kommen ganz gut klar so.

Liebe Grüße
Ereschkigal
 
Hallo Ereschkigal,

ich finde die Idee nebst Umsetzung toll. Da muss ich mal drüber nachdenken. Vielleicht ist das ja auch für uns eine Lösung, falls sie einen Studienplatz in der Nähe bekommt und noch länger zu Hause ist.

Das Jugendamt zahlt also keinen Kindesunterhalt mehr ab 18, nur bei eigenem Antrag. Ist irgendwie widersinnig oder? Bei mir zahlt ihr Vater, allerdings schon seit 10 Jahren die gleiche Summe. Inzwischen ist er arbeitslos und hat ein zweites Kind. Ich habe mal die Tabelle genommen und nachgerechnet, da müsste er noch weniger zahlen, als damal 1996 vereinbart wurde. Wir hatten damals 300 DM vereinbart, sind jetzt 153 €. Sie bzw. ich als Sponsor bekomme für den Unterhalt einer 18-jährigen genauso viel wie für den einer 8-jährigen. Irgendwie paradox. Es ist auch niemand an die Vater-Stelle getreten (für den Fall, dass es dahingehende Bedenkenträger gibt). Das wurmt mich irgendwie, aber es ist rechtens.

Ich glaube fast, wenn wir so rechnen würden, hätte sie nicht mal die 100 € übrig, die sie jetzt als Taschengeld hat.

Wie ist das überhaupt, steht denn das Kindergeld und der Unterhalt dem Kind zu ab 18 oder dem, der das Kind unterhält. Wenn man konsequent ist bei dem, was das Jugendamt veranlasst hat, dann steht der Unterhalt dem Kind zu und es muss sich damit an seinem Unterhalt beteiligen. Dann kann ich das Geld doch gleich behalten oder wie ist das nun?

L.G.
Timmi
 
Liebe Timmi,
timmi schrieb:
Das Jugendamt zahlt also keinen Kindesunterhalt mehr ab 18, nur bei eigenem Antrag. Ist irgendwie widersinnig oder?
Hier in Deutschland bezahlt das Jugendamt nur den Unterhaltsvorschuß und keinen Unterhalt für das Kind. Der andere Elternteil ist verpflichtet dieses wenn es ihm möglich ist zurückzuzahlen. Doch für die Ausrechnung des Unterhaltes und das Eintreiben des Unterhaltes kann man als ledige Frau das Jugendamt in Anspruch nehmen. Gerade geldliche Dinge sind oft schwierig und jeder fühlt sich übers Ohr gehauen. Beim Rechtsnawalt muß man dafür etwas bezahlen und das jugendamt erledigt dies umsonst. Doch die pflicht des Jugendamtes geht eben bis 18 und nicht weiter. Es ist für Kinder und Jugendliche da und nicht für Erwachsene und ihre Probleme.

Der Unterhalt, den ein Elternteil zahlen kann, hat oft rein gar nichts mit den wirklichen Kosten für Wohnung und Ernährung, die man durch ein Kind hat zu tun. Sondern eigentlich richtet sich das ganze nur nach dem Einkommen des Elternteils und im Zweifelsfall wird eine Mangelverteilung vorgenommen, also jeder der Beteiligten bekommt weniger als ihm zusteht. Doch ob diese Mangelverteilung gerichtlich überhaupt durchzusetzen ist, wage ich zu bezweifeln. Es kann sein, daß dem Kind mehr zustünde es rechtlich aber nicht möglich ist, dies einzuklagen. Aber jetzt sind wir beim Unterhaltsrecht und vom Taschengeld abgekommen.

Wie ist das überhaupt, steht denn das Kindergeld und der Unterhalt dem Kind zu ab 18 oder dem, der das Kind unterhält. Wenn man konsequent ist bei dem, was das Jugendamt veranlasst hat, dann steht der Unterhalt dem Kind zu und es muss sich damit an seinem Unterhalt beteiligen. Dann kann ich das Geld doch gleich behalten oder wie ist das nun?

Der Unterhalt und das Kindergeld steht dem Kind zu sobald es 18 ist. Wenn jemand ausgezogen ist, und es geldliche Schwierigkeiten mit den Eltern gibt, kann ein "Kind" selbst das Kindergeld ausbezahlt bekommen und es muß nicht der Umweg über die Eltern existieren.

Ab 18 ist man hier in Deutschland volljährig und voll und ganz für sich selbst verantwortlicht, sowohl rechtlich als auch finanziell. Das wird zwar nicht immer so gehandhabt, aber ist rechtlich so. Warum also nicht dem "Kind" die Verantwortung für sein eigenes Geld übertragen. Ist doch eine gute Übung für später.

Liebe Grüße
Ereschkigal
 
Hallo Ereschkigal,

diese Sichtweise finde ich irgendwie sehr sinnvoll, damit steigt bestimmt auch irgendwie das Gefühl für Verantwortung für bestimmte Dinge mit.

Ab 18 ist man hier in Deutschland volljährig und voll und ganz für sich selbst verantwortlicht, sowohl rechtlich als auch finanziell. Das wird zwar nicht immer so gehandhabt, aber ist rechtlich so. Warum also nicht dem "Kind" die Verantwortung für sein eigenes Geld übertragen. Ist doch eine gute Übung für später.

Ich vermute nur, wenn ich eine Rechnung machen würde mit anteiliger Beteiligung an Kosten etc., würde von Kindergeld und Unterhalt nichts mehr übrig bleiben. Nicht mal die 100 € Taschengeld.
Ich habe nach der Trennung ein Haus gekauft und damit ist bei mir am Monatsende immer Zumpe, Kredite bis in die Steinzeit. Letztlich wird sie da auch was von haben, wenn ich nicht vorher bankrott bin, aber wie sollte ich da eine anteilige Beteiligung an Mietkosten draus machen, ggf. ein möbliertes Zimmer oder so + Betriebskosten + Essengeld. Aber wir reden hier über lediglich 300 €.

Ich glaube die jetzige Regelung wird in unserem Fall praktikabler sein.

Noch einen schönen Resttag,
l.G
Timmi
 
Liebe Timmi,

das Jugendamt geht davon aus, daß der Elternteil, bei dem das Kind lebt durch das Aufziehen seinen Teil am Großwerden des Kindes beiträgt. sobald das Kind aber 18 ist, fällt laut Jugendamt die Erziehung weg und dann sind beide Elternteile dazu verpflichtet das eigene Kind finanziell zu unterstützen.

Deshalb sieht sobald ein Kind 18 ist, die Berechnung des Unterhaltes anders aus. In Deinem Fall müßte eben nicht nur der Vater Unterhalt an Deine Tochter zahlen, sondern Du genauso nach Deinem Verdienst. Das ist der rechtliche Hintergrund. Ob real sich wirklich so etwas entscheidendes ändert, hat selbst der Sachbearbeiter des Jugendamtes angezweifelt. Aber irgendwo wird da eben eine Grenze gezogen.

Bevor Dein Kind 18 ist, kommst Du durch Deine "Pflege und Erziehung" Deinen Unterhaltspflichten nach. Sobald das Kind 18 ist nicht mehr und Du bist auch verpflichtet Unterhalt an dein Kind zu bezahlen.

Sorry, wenn ich hier etwas vom Thema Taschengeld abgekommen bin.

Liebe Grüße
Ereschkigal
 
Hallo Timmi,

Da wir eher in einer Kleinstadt wohnen, gibt es hier nicht soviele Möglichkeiten auszugehen. Auch bei uns gibt es inzwischen an Weihnachten und Geburtstagen Geld, aber auch immer noch etwas zum auspacken. Wenn meine Tochter zu irgendwelchen Geburtstagen muss, geben alleine etwas Geld und kaufen dann zusammen ein Geschenk, obwohl ich dann auch schon mal aushelfe. :) In der grössten Not ist aber auch immer noch ihre Oma da, zu der sie jederzeit gehen kann. Ich finde, man sollte es aber auch nicht so eng sehen, wenn das Taschengeld mal aufgebraucht ist. Grundsätzlich ist der Gedanke, dass Kinder lernen müssen, mit Geld umzugehen ja nicht schlecht. Aber mit 15 Jahren haben sie noch genug Zeit, um das zu lernen.

Gruß Andra
 
Hi Ereschkigal,

sowas habe ich mir schon gedacht.
Im Prinzip ist es jedoch so, dass es wohl mit dem Barunterhalt nur so aussieht, wenn das Kind nicht mehr daheim ist. Ansonsten müsste ich ihr ja hälftig, weil wir sind allein, alles in Rechnung stellen. Da bliebe alles beim Alten, weil das Geld weg wäre.
Meine Kollegin sagt, indem ich meiner Tochter ein Zimmer und Essen zur Verfügung stelle, komme ich meiner Unterhaltspflicht nach.
Es wäre irgendwie widersinnig, wenn ich erst 500 € Barunterhalt aufbringen müsste, um ihr anschließend das Geld wieder abzuknöpfen. Aber buchstabengenau könnte es so aussehen.

Ich finde, dass diese Frage bei über 18-jährigen ganz eng mit Taschengeld zusammenhängt. Einerseits fragen wir hier danach, wie es wirklich praktiziert wird, andererseits gibt es sicher für über 18-jährige, die noch im Haushalt der Eltern leben und kein eigenes Einkommen haben, auch eine Rechtssicherheit, was sie für Ansprüche haben.

Taschengeld sieht da doch eher wie ein freiwilliges "Almosen" aus. Die erwachsenen Kinder haben aber Ansprüche. Fraglich ist für mich jedoch, ob auf Barunterhalt, wenn sie zu Hause leben oder nicht.

Vielleicht kann dazu auch noch jemand was sagen?

Letztlich bestimmt sicher das Verhältnis Eltern-Kind die Ausgestaltung des Ganzen. Wenn es hart auf hart kommt, könnte ja der Unterhaltanspruch eines Studierenden (über 600 €) dazu führen, das ich z.B. meine Hütte verkaufen muss, weil die Kredite nicht agezogen werden dürfen, und ich nach dieser Rechnung genug Geld haben müsste, um diesen Unterhalt zu zahlen. Und damit das Kind einen Rechtsanspruch hat.

War ein Ausflug, ein ganz schwarzer, wird bei uns sicher nie zur Debatte stehen.

L.G.
Timmi
 
Hallo Timmi,

meiner Meinung nach hat nur ein volljähriges Kind, was nicht mehr zu Hause wohnt, Anspruch auf 600 Euro. Bei über 18-jährigen, die noch zu Hause wohnen, ist es weniger.Es stimmt schon, dass man bei Volljährigen nur noch Barunterhalt und nicht mehr Naturalunterhalt zahlen muss. Allerdings hast du ja auch gewisse Freibeträge und der Unterhaltsanspruch ist an beide Elternteile. Auch wird Unterhalt immer nach Einkommen gerechnet, wobei Kredite für Eigenheime oft abgezogen werden. Zumindest ist das meine Erfahrung.
Sollte das Kind noch eigenes Einkommen, oder Guthaben haben, wird auch dies angerechnet.
Aber es stimmt schon, Unterhaltsrecht ist sehr schwierig.

Gruß Andra
 
Liebe Timmi,

es gibt bestimmt noch andere Möglichkeiten, daß Du das Haus nicht verkaufen mußt, auch wenn Deine Tochter außerhalb wohnt. Ich denke es ist auch eine schwere Entscheidung für ein Kind, wenn an der eigenen Wohnung oder an einen auswärtigen Studienplatz das Haus der Mutter hängt. Mir ist immer Freiheit wichtig und wenn mein Sohn auf die Idee käme frühzeitig auszuziehen, wäre mir seine freie Entscheidung wichtiger, als materielles. Aber jeder sieht das anders, weil für jeden etwas anderes wichtig ist.

Was ich bei Taschengeld oder eben dem eigenen Geld sehr wichtig finde, ist sowohl die eigene Verantwortlichkeit, als auch wirklich die Freiheit es für irgend etwas auszugeben. Ich spare zum Beispiel selten an Büchern, gehe aber nie ins Kino. Das macht mir persönlich nichts aus. Aber ich kann das gleiche nicht von meinen Kindern verlangen. Sie sollten wirklich frei über ein bestimmtes Geld verfügen können und niemand sollte bewerten wofür sie es ausgeben. Deshalb finde ich es für mich wichtig an dem zu orientieren was da ist. So jetzt wie bei meinem Sohn, er kriegt Unterhalt und Kindergeld und bezahlt dafür seine Kosten, etwas bleibt ihm übrig, ein bißchen arbeitet er. Doch durch das alles zusammen, bekommt er ein Gefühl für Geld und dafür, wie wieviel Geld wert ist und wie er selbst etwas verdienen kann.

Meiner Meinung nach sollte ein Kind oder Jugendlicher weder ständig im Mangel noch im absoluten Überfluß aufwachsen. Das bringt beides später Probleme mit sich. Und Taschengeld ist meines Erachtens erstens dafür da, daß ein Kind wirklich frei entscheiden kann, wofür es etwas ausgibt und eben auch dazu ein Gefühl zum Geld zu bekommen. Deswegen finde ich es auch wichtig, daß Kinder vom Taschengeld etwas bezahlen müssen und ihre Verantwortlichkeit mit der Zeit für ihre eigenen Sachen wächst. Mit Geld umzugehen, muß auch gelernt werden, da ist Taschengeld ein gutes Übungsfeld für die Kinder ohne große Konsequenzen, wie das mit Krediten ... später wäre.

Das richtige Maß ist da einfach wichtig. so wie bei vielen Dingen innerhalb der Erziehung und im Leben auch. Doch das richtige Maß ist auch für jeden anders.

Liebe Grüße
Ereschkigal
 
Hallo Ereschkigal, hallo Andra,

klar gibt es andere Möglichkeiten. Es war nur das Extrembeispiel. Ich gehe davon aus, dass wir uns nie um Geld streiten werden. D.h. wenn ich nicht genug übrig habe, um sie angemessen zu unterstützen, wird sie als Studentin arbeiten gehen müssen. Das machen andere auch. So etwas wie Haus verkaufen, könnte nur im Streitfall anstehen, wenn Gerichte darüber zu befinden haben, wieviel Geld ein Elternteil bezahlen muss. Der Steitfall wird uns sicher erspart bleiben.

Angeregt durch diesen Talk habe ich meine Tochter auch nochmal gefragt, wie sie klarkommt mit ihrem Geld. Sie ist wirklich zufrieden mit unserer Lösung. Nicht dass hier der Eindruck entsteht, wir würden nur über Geld diskutieren und so, es ist halt hier das Thema.

Auch hier gilt, je konkreter und je eindeutiger hier die Absprachen sind, desto verlässlicher ist es für alle Beteiligten. Das gibt Sicherheit. Und wenn es mal nicht reicht, dann gibt es auch dafür Gründe.

Allen ein schönes WE.
Timmi
 
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Liebe Timmi,

Du hast sicher Recht, daß Offenheit und miteinander reden sehr wichtit ist.

Liebe Grüße
Ereschkigal
 
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